top of page

Gutgläubigkeit – oder: Wie man mit guten Absichten zuverlässig alles verliert

  • breinhardt1958
  • 5. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Jan.

Gutgläubigkeit und falsches Vertrauen – Vater sitzt verzweifelt neben Kinderfahrrad, Symbol für verlorenen Kontakt

An dieser Stelle werde ich mich mit meiner eigenen Dummheit beschäftigen. Nicht mit der größten – Konkurrenz gibt es genug –, sondern mit der für mich folgenschwersten. Mit jener, die am meisten wehgetan hat. Und die bis heute nachwirkt.


Zuerst zur Ursache meiner Dummheiten. Logik ist ein großartiges Instrument. Ohne sie wären Wahrheit, Wissenschaft und halbwegs zivilisierte Diskussionen kaum denkbar. Michael Dummett hat allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass Logik Grenzen hat. Es gibt Logiken für vieles – aber keine Logik der Gefühle. Keine formale Theorie für Kränkung, Macht, Rache oder gekränkten Stolz.


Unsere Persönlichkeit wird maßgeblich durch unsere berufliche Sozialisation geprägt. Der Jurist nervt mit seinem Regelwerk, der Arzt mit unerfüllbaren Gesundheitsratschlägen – und der Logiker eben mit zwei heiligen Axiomen: Folgerichtigkeit und Widerspruchsfreiheit. Beides sind hervorragende Prinzipien. Leider nur dort, wo Menschen nicht absichtlich irrational handeln.


Mein Grundsatz im Umgang mit anderen war lange Zeit folgender: Jeder Mensch ist als Mensch gleichwertig. Sein Wert ist nicht messbar. Also ist es logisch korrekt und ethisch geboten, meinem Gegenüber zunächst zuzugestehen, ein vernünftiger, kompetenter, wohlmeinender Mensch zu sein – bis ein empirisch belastbarer Gegenbeweis vorliegt. Bauchgefühle, Verdächtigungen, bloße Meinungen zählen nicht.


Das ist sauber gedacht.

Und praktisch hochgefährlich.


Denn im wirklichen Leben ist es weder möglich noch sinnvoll, in jedem Fall den Gegenbeweis abzuwarten. Zeit, Ressourcen und Prioritäten sprechen dagegen. Meist bleibt diese Haltung folgenlos.

Meist.


Und dann gibt es Fälle, die dein Leben zerlegen.



Vor vielen Jahren habe ich mich bei der Wahl meiner Lebenspartnerin spektakulär vertan. Soll vorkommen. Kein Drama. Man trennt sich, lernt dazu, geht weiter.


Problematisch wurde es nur aus einem Grund:

Aus dieser Beziehung ist ein Kind entstanden.


Damit endet jede theoretische Gelassenheit.


Ich habe die Geburt meiner Tochter als das intensivste Glückserlebnis meines Lebens erfahren. Sie war Mittelpunkt meines Alltags. Jede freie Minute gehörte ihr. Ich war glücklich – aber nicht in der Beziehung.


Nach langem innerem Ringen verließ ich die Mutter meiner Tochter. In einer Kurzschlussreaktion, ja. Aber auch aus dem Gefühl heraus, dass ein liebloses Leben kein Leben ist. Ich wollte studieren, meinen Beruf ergreifen, meinen Interessen folgen. Kurz: existieren.


Was ich damals nicht einkalkulierte – und wohl auch nicht konnte – waren die rechtlichen Konsequenzen. Wir waren nicht verheiratet. Meine Tochter war im Einschulungsalter. Und irgendwann fiel der Satz:


„Das Sorgerecht kannst du vergessen.“


1998 war das keine Drohung, sondern eine sachliche Feststellung.


Die Rechtslage war eindeutig:

Alleinsorge der Mutter. Punkt.

Gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter.

Kein gerichtlicher Anspruch für den Vater.

Umgangsrecht ja – solange es gewährt wird.


Dass diese Regelung ethisch problematisch war und Machtmissbrauch begünstigte, hat der Gesetzgeber später eingesehen. Heute ist das anders. Heute zählt das Kindeswohl. Heute ist gemeinsame Sorge der Regelfall.


Damals: Pech gehabt.


Solange ich meine Tochter regelmäßig sehen durfte, arrangierte ich mich mit dieser Absurdität. Es funktionierte – eine Zeit lang.


Bis etwas geschah, das ich bis heute nicht verstehe.



Nach der Trennung lebte ich finanziell am Existenzminimum. Meine spätere Frau zog mit nichts weiter als der Kleidung am Leib zu mir. Meine Eltern wuschen unsere Wäsche, weil wir uns keine eigene Maschine leisten konnten.


Als mein Vater hörte, dass meine Tochter mich besuchen würde, erinnerte er sich an ein ungenutztes Fahrrad. Passend für ihr Alter. Ein Geschenk.


Kurz vor dem Besuch brachte er es vorbei. Ich überprüfte es oberflächlich – mehr Zeit blieb nicht. Ich wollte es vor dem nächsten Besuch gründlich überholen und ihr sogar neu lackieren. Als kleine Wiedergutmachung für die Wartezeit.


Meine Tochter war begeistert. Verstand meine Erklärung. War zufrieden.


Ich auch.


Dann klingelte das Telefon.


Was folgte, war eine schreiende Tirade der Kindsmutter. Inhaltlich unverständlich. Emotional maximal. Der Anlass: bis heute unklar.


Ergebnis:

Ich habe meine Tochter danach nie wieder gesehen.


Alle Kontaktversuche liefen ins Leere.



Warum erzähle ich das? Weil es erklärt, was danach kam.


In meiner emotionalen Überforderung – meiner Dummheit, nennen wir es ruhig so – wandte ich mich an eine Familienberatungsstelle. Zum ersten und letzten Mal. Ich schilderte alles. Hoffte auf Rat.


Zwei Frauen erklärten mir:

  • Eine gütliche Einigung sei aussichtslos.

  • Der Rechtsweg könne dem Kind schaden.

  • Irgendwann werde meine Tochter von selbst den Kontakt suchen.


Das Prinzip Hoffnung – als Lebensstrategie.


Ich hatte Zweifel. Aber ich folgte meinem alten Prinzip:

Wenn du keinen Durchblick hast, frag Experten.


Ein fataler Irrtum.


Denn das Ergebnis war simpel:

Ich habe bis heute keinen Kontakt zu meiner Tochter.


Nicht weil ich nichts getan hätte.

Sondern weil ich auf andere gehört habe.

Weil ich gutgläubig war.

Weil ich Verantwortung delegiert habe.



Meine Schlussfolgerung:

Im Zweifelsfall mach deine Fehler lieber selbst.


Denn fremde Fehler trägst du ein Leben lang –

und die Verantwortung dafür nimmt dir niemand ab.

Kommentare


bottom of page