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Wir haben entschieden. Wer wir sind, wissen wir gerade nicht.

vor 15 Stunden
6 Min. Lesezeit
„Politiker weisen bei einer gemeinsamen Entscheidung gegenseitig auf Koalition, Parlament und Regierung – Symbolbild für Verantwortungsdiffusion in der Politik“
Verantwortungsdiffusion in der Politik

Wie Kollektiventscheidungen Verantwortung verdünnen – drei Beispiele aus der deutschen Politik 2026

Politik liebt das Wort „gemeinsam“.


Gemeinsam entscheiden. Gemeinsam Verantwortung übernehmen. Gemeinsam Lösungen finden.


Es klingt wunderbar.


Fast so wunderbar wie „kostenlos“, „alternativlos“ und „nachhaltig“.


Nur gibt es bei „gemeinsam“ ein kleines philosophisches Problem (Stanford Encyclopedia of Philosophy: „Collective Responsibility“).


Je größer das „Wir“, desto schwieriger wird es manchmal herauszufinden, wer eigentlich „ich“ sagen muss.


Das ist psychologisch keineswegs trivial. Die Forschung zur Diffusion von Verantwortung/ Diffusion of Responsibility (John M. Darley & Bibb Latané, 1968) zeigt, dass sich individuelle Verantwortungswahrnehmung in Gruppen verändern kann. Je mehr andere als ebenfalls zuständig wahrgenommen werden, desto leichter kann der Einzelne annehmen, dass Verantwortung nicht ausschließlich bei ihm liegt (Bibb Latané & John M. Darley, 1968).


In der Politik ist das geradezu ein Heimspiel.


Denn politische Entscheidungen entstehen selten durch einen einsamen Menschen mit einem roten Knopf.


Sie entstehen in Fraktionen, Ausschüssen, Koalitionsrunden, Kabinetten und Parteigremien.


Das ist demokratisch sinnvoll.


Aber es produziert eine interessante Nebenwirkung:

Wenn alle beteiligt sind, kann sich hinterher auch jeder ein bisschen weniger verantwortlich fühlen.


1. Der Koalitionsausschuss: Wo das „Wir“ regiert

Deutschland wird 2026 von einer Koalition aus CDU/CSU und SPD regiert. Im Juli erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag, die Regierung habe sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Er stellte diese Vereinbarungen ausdrücklich als gemeinsames Handeln der Koalition dar (Koalitionsausschuss und Reformpaket – Bundesregierung, 9. Juli 2026).


Das ist zunächst völlig normal.


Koalitionsregierungen müssen Kompromisse finden.


Nur entsteht dabei ein psychologisch interessantes Konstrukt:

Die Entscheidung wird kollektiv erzeugt, aber politisch anschließend individuell verkauft.


Wenn sie funktioniert:

„Wir haben geliefert.“

Wenn sie Probleme verursacht:

„Das war ein schwieriger Kompromiss.“


Und wenn der Kompromiss niemandem mehr richtig gefällt?


Dann war natürlich der Koalitionspartner schuld.


Das politische Wunderwerk lautet:

Gemeinsam beschließen – getrennt erklären.


Die Union kann auf die SPD zeigen.

Die SPD kann auf die Union zeigen.


Und irgendwo dazwischen steht die Entscheidung und fragt sich vermutlich selbst, wer eigentlich für sie zuständig ist.


Dabei ist das Problem nicht der Kompromiss.


Das Problem ist die mögliche Verantwortungsverdünnung.


Denn logisch gilt:

Gemeinsame Entscheidung ≠ gemeinsame Verantwortungslosigkeit.

Oder formal:

A und B entscheiden P.

Daraus folgt nicht:

Niemand ist für P verantwortlich.


Im Gegenteil.


Gerade weil A und B entschieden haben, sind A und B als Handelnde identifizierbar.


Das Bundesverfassungsgericht betont ausdrücklich, dass parlamentarische Willensbildung ein komplexer Prozess ist, der unter anderem in Ausschüssen und Fraktionen stattfindet, und dass Abgeordnete Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen können müssen.


Demokratie verteilt also Entscheidungen.


Sie sollte Verantwortung nicht verdampfen lassen.


2. Das geplante Vergesellschaftungsverbot: Verantwortung im Nebel

Noch hübscher wird es beim geplanten gesetzlichen Vorgehen gegen Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände (Vergesellschaftungsverbot – Deutscher Bundestag, 8. September 2026).


Die Koalitionsspitzen hatten das Vorhaben Anfang Juli im Zusammenhang mit ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ angekündigt.


Und jetzt kommt der wirklich interessante Teil:

Auf eine Kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung im September, der Koalitionsausschuss sei ein „informelles politisches Koordinierungsgremium“ und kein Gremium der Bundesregierung.


Gleichzeitig sei noch nicht geklärt, welches Mitglied der Bundesregierung für die Umsetzung des Vorhabens zuständig sein soll.


Das ist politisch und verfassungsrechtlich erklärbar.


Aber psychologisch ist es köstlich.


Denn hier kann man das Problem beinahe unter dem Mikroskop betrachten:

Die politische Entscheidung existiert bereits. Die konkrete ministerielle Zuständigkeit offenbar noch nicht vollständig.


Das erzeugt eine bemerkenswerte Zwischenwelt.


Alle können sagen:

„Wir haben uns darauf verständigt.“


Aber die unangenehme Frage lautet:

„Wer genau trägt dafür die Verantwortung?“


Und plötzlich wird aus dem stolzen „Wir“ ein erstaunlich schwer greifbares Wesen.

Ein politischer Nebel, in dem jeder anwesend ist und niemand ganz zuständig.


Natürlich ist das kein Beweis für bewusste Verantwortungsflucht.

Das wäre eine unzulässige Unterstellung.


Aber es illustriert exakt das strukturelle Problem:

Je weiter eine Entscheidung von einer einzelnen verantwortlichen Person entfernt ist, desto schwieriger wird ihre persönliche Zurechnung.


3. Der Bundestag: 736 Menschen können gemeinsam entscheiden – und trotzdem einzeln verantwortlich sein

Das Parlament liefert die nächste Variante.


Am 9. Juli 2026 beschloss der Bundestag beispielsweise das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD; Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – Deutscher Bundestag, 9. Juli 2026)


Das ist parlamentarische Demokratie.

Eine Mehrheit entscheidet.


Und genau hier lauert eine Denkfalle:

„Die Mehrheit hat entschieden“ klingt schnell so, als hätte niemand individuell entschieden.


Doch natürlich haben einzelne Abgeordnete abgestimmt.

Sie hatten Informationen.

Sie hatten Fraktionspositionen.

Sie konnten zustimmen oder ablehnen.


Und sie tragen – im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle – Verantwortung für ihre Entscheidung.


Die Tatsache, dass 300 oder 400 Menschen dieselbe Entscheidung treffen, macht sie nicht weniger zu individuellen Entscheidungen.


Sonst könnte man jede parlamentarische Verantwortung mathematisch auflösen:

1 Stimme = wenig Verantwortung.

400 Stimmen = praktisch keine Verantwortung.


Das wäre eine interessante politische Erfindung.


Man könnte dann theoretisch einen Verantwortlichkeits-Nulltarif einführen:

Je größer die Mehrheit, desto kleiner die persönliche Verantwortung.


Leider funktioniert Moral nicht wie Mengenrabatt.


Die Gruppe kann irren – sogar einstimmig

Noch grundlegender ist die Frage nach der Wahrheit.

Gruppen besitzen keine magische Erkenntniskraft.


Wenn zehn Menschen denselben Irrtum teilen, wird daraus kein Fakt.

Wenn 100 Abgeordnete einer Behauptung zustimmen, wird sie dadurch nicht wahr.

Wenn ein ganzes Gremium überzeugt ist, kann es trotzdem falschliegen.


Das klingt banal.

Ist aber offensichtlich schwer genug zu beherzigen.


Denn Menschen orientieren sich an anderen Menschen. Gruppenkonformität kann dazu führen, dass die eigene Einschätzung an die wahrgenommene Meinung der Gruppe angepasst wird (Dale T. Miller, 2023) / (Sargent & Newman, 2021).


Und dann entsteht eine besonders elegante Form kollektiver Dummheit:

Jeder glaubt, die anderen seien überzeugt.

Und weil alle das glauben, sind am Ende alle überzeugt.


Nicht weil die Argumente besser geworden wären.

Sondern weil der soziale Widerstand kleiner geworden ist.


Harmonie ist politisch angenehm – Widerspruch ist erkenntnistheoretisch wertvoll

Eine Gruppe, in der niemand widerspricht, wirkt geschlossen.

Eine Gruppe, in der niemand widersprechen darf, wirkt geschlossen und denkt möglicherweise schlechter.


Das ist der entscheidende Unterschied.


Widerspruch ist nicht automatisch destruktiv.

Er ist eine Kontrollfunktion.


Wer fragt:

„Was spricht dagegen?“

leistet unter Umständen mehr für eine Entscheidung als fünf Menschen, die gleichzeitig sagen:

„Sehe ich genauso.“


Denn Einigkeit beweist keine Richtigkeit.


Formal:

Alle glauben P.

Daraus folgt nicht:

P ist wahr.

Und:

Alle stimmen P zu.

Daraus folgt nicht:

P ist vernünftig.


Demokratische Mehrheiten sind Entscheidungsmechanismen.

Sie sind keine Wahrheitsmaschinen.


Das politische Lieblingswort: „Wir“

Das „Wir“ ist deshalb keineswegs das Problem.

Ohne „Wir“ funktioniert Demokratie nicht.

Aber ein politisches „Wir“ sollte niemals das persönliche „Ich habe dafür gestimmt“ ersetzen.


Denn Verantwortung beginnt dort, wo Zurechenbarkeit möglich bleibt.

Wer eine Entscheidung unterstützt, sollte erklären können, warum.

Wer dagegen stimmt, ebenfalls.

Wer später seine Meinung ändert, sollte sagen dürfen:

„Ich habe mich geirrt.“


Das wäre übrigens keine Schwäche.

Das wäre geistige Redlichkeit.


Die wirklich elegante Form politischer Verantwortung wäre deshalb nicht:

„Wir haben entschieden.“

Sondern:

„Wir haben gemeinsam entschieden – und ich kann erklären, warum ich diese Entscheidung mitgetragen habe.“


Das klingt weniger majestätisch.

Aber deutlich erwachsener.


Und jetzt wird es unangenehm

Denn vielleicht besteht die gefährlichste Form politischer Verantwortungslosigkeit gar nicht darin, dass niemand verantwortlich ist.


Vielleicht besteht sie darin, dass jeder ein kleines bisschen verantwortlich ist und deshalb niemand sich wirklich verantwortlich fühlt.


Das ist viel raffinierter.


Der Minister war es nicht allein.

Die Fraktion war es.

Der Koalitionspartner war es.

Der Ausschuss war beteiligt.

Der Koalitionsausschuss hat beraten.

Das Kabinett hat beschlossen.

Das Parlament hat abgestimmt.


Und irgendwo am Ende dieser wunderbaren Verantwortungswanderung steht der Bürger und fragt:

„Schön. Aber wer hat eigentlich entschieden?“

Antwort:

„Wir.“

Wer genau?

„Na, wir.“

Warum?

„Weil wir gemeinsam Verantwortung tragen.“


Und damit sind wir wieder am Anfang.


Das „Wir“ kann Ausdruck demokratischer Zusammenarbeit sein.

Es kann aber auch zum rhetorischen Tarnanzug werden.


Deshalb sollte man politischen Entscheidungen immer eine unangenehme Frage hinterherschicken:

Wer genau hat was entschieden – und würde dieser Mensch dieselbe Entscheidung auch noch vertreten, wenn er ganz allein dafür unterschreiben müsste?


Denn Demokratie braucht Mehrheiten.

Koalitionen brauchen Kompromisse.

Gremien brauchen Zusammenarbeit.


Aber Verantwortung braucht etwas viel Einfacheres:

einen Menschen, der irgendwann sagt:

„Ja. Das war auch meine Entscheidung.“


FAQ


Was bedeutet Verantwortungsdiffusion?

Verantwortungsdiffusion bezeichnet einen psychologischen Mechanismus, bei dem sich die wahrgenommene persönliche Verantwortung in einer Gruppe auf mehrere Beteiligte verteilt.


Was ist kollektive Verantwortung?

Kollektive Verantwortung bezeichnet Verantwortung, die einer Gruppe oder mehreren gemeinsam handelnden Personen zugeschrieben wird. Sie schließt individuelle Verantwortung nicht automatisch aus.


Warum fördern Gruppenentscheidungen Konformität?

Menschen orientieren sich häufig an den wahrgenommenen Einstellungen und Reaktionen anderer Gruppenmitglieder. Dadurch kann sozialer Druck entstehen, abweichende Positionen nicht zu äußern.


Kann eine Mehrheit falschliegen?

Ja. Eine Mehrheit entscheidet darüber, welche Position sich in einem demokratischen Verfahren durchsetzt. Die Anzahl der Stimmen macht eine Tatsachenbehauptung oder ein Argument jedoch nicht automatisch wahr.




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